Buchungs- u. Mietvertragsbedingungen für das Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte
Im Ferien- und Erlebnisdorf Sonnenmatte sind alle Gäste herzlich Willkommen. Während den Sommerferien werden Familien mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt untergebracht. Außerhalb dieser Ferienzeit können die Ferienhäuser auch von anderen Familien, Gruppen und zur Unterkunft bei Tagungen gemietet werden.
Eine Buchung ist nicht an eine Mitgliedschaft bei Schwaben International e.V. gebunden. Alle Gäste sind jedoch freundlich eingeladen Mitglieder bei Schwaben International e.V. zu werden und durch Ihre Mitgliedschaft neben dem Feriendorf auch verschiedene andere gemeinnützige Projekte zu unterstützen.
1. Buchung
1.1 Die Buchungsanfrage kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Fax und online erfolgen. Damit wird der Abschluss des Mietvertrages uns gegenüber verbindlich angeboten.
1.2 Gruppen können, nach Absprache mit der Feriendorfleitung ggf. auch nach Beendigung der Maßnahme die Restzahlung zusammen mit den Nebenkosten bezahlen. Die Anzahlung in Höhe von 25% ist in jedem Falle nötig.
1.3 Nur bei vollständiger und fristgerechter Bezahlung des Preises besteht der Leistungsanspruch des Gastes und eine Leistungsverpflichtung des Familienferiendorfes.
1.4 Bei Nichtzahlung trotz Vorliegens der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen sind wir zur Nachfristsetzung berechtigt. Wird innerhalb der Nachfrist die geforderte Zahlung nicht geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
1.5 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
1.6 Die angegebenen An- und Abreisezeiten sind bindend.
2. Miet- und Nebenkosten:
2.1 Die Kosten sind aus der jeweilig gültigen Preisliste zu entnehmen. Im Mietpreis sind Wasser, Müll, und Endreinigung bereits enthalten In den Appartements und den Tagungsräumen auch die Stromkosten. Die Energiekosten der Ferienhäuser werden nach Verbrauch am Ende des Aufenthaltes an der Rezeption abgerechnet.
2.2 Die Objekte dürfen nur mit der im Reisevertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt überzählige Personen auszuweisen oder aber für Diese einen Aufpreis zu verlangen.
2.3 Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages aus sachlich berechtigten Gründen (Änderung der Steuern, Abgaben, Tarifen o.ä. möglich )
3. Kurtaxe:
Die Kurtaxe wird von uns im Namen und in Rechnung der Gemeinde Sonnenbühl ganzjährig erhoben. Pro Person ab 16 Jahren und ab 3 Tagen Aufenthalt pro Tag 0,50 €.
4. Rücktritt durch den Gast:
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Gastvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Wenn Sie Ihre Buchung rückgängig machen oder bei Umbuchungen, berechnen wir Ihnen Verwaltungskosten in Höhe von 27,-- €. Bei Rücktritt fallen folgende Kosten an:
Stornoentgelt
Bei weniger als 90. Tagen vor dem gebuchten Termin: 30 % des Reisepreises
Bei weniger als 60. Tagen vor dem gebuchten Termin: 60 % des Reisepreises
Ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag vor dem gebuchten Termin: 80 % des Reisepreises
Ab dem 3. Tag bzw. bei Nichtanreise: 90 % des Reisepreises
Zu Ihrer persönlichen Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung:
Das Feriendorf hält Formulare für Sie bereit.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter:
5.1 Dem Vermieter bleiben Änderungen abweichend von der ursprünglichen Zusage in der Vergabe der Häuser aus wichtigem Grunde vorbehalten.
5.2 Der Vermieter kann nach Antritt des Aufenthaltes den Gastvertrag kündigen, wenn der Gast das Leben im Familienferiendorf nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Gastvertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den vertraglich festgelegten Mietpreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Gast. Schwaben International e.V. muss sich jedoch den wert ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt wird.
6. Die Ferienwohnung:
6.1 Die Ausstattung der Ferienwohnung ergibt sich aus der beiliegenden Aufstellung.
6.2 Die Endreinigung der Ferienwohnung wird durch den Vermieter ausgeführt. Die Wohnung wird im gereinigten Zustand vom Gast übernommen. Die Gäste sind verpflichtet die Häuser und Räume sauber zu halten und in ordentlichem Zustand besenrein zu verlassen. Geschirr muss gespült werden und geliehene Bettwäsche muss abgezogen werden. Kaputtes Geschirr oder kaputte Gegenstände sind der Feriendorfleitung spätestens bei der Abreise zu melden. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch Ihn, durch seine Familienmitglieder oder durch von eingebrachte Dritte verursacht wurden. Betroffen sind alle Schäden an Haus und Inventar. Wir erlauben uns ggf. Reinigungsmehraufwand und Beschädigungen nach zu berechnen.
6.3 Bei Belegung mit Gruppen ist die Belegungszahl auf max. 6 Gäste im Haus beschränkt.
6.4 Die Übernahme der Ferienwohnung durch den Gast ist ab 15 Uhr möglich. Die Anreise erfolgt bis spätestens 18 Uhr. Bei späterer Anreise ist das Feriendorf zu benachrichtigen, um die Wohnungsübergabe zu gewährleisten. Die Rückgabe der Wohnung erfolgt am Abreisetag zwischen 8 Uhr und 10 Uhr.
7. Höhere Gewalt:
Wird die Belegung des Mietobjekts infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt ( z. B. Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Gast als auch die Schwaben International e.V. den Vertrag kündigen. Die Schwaben International zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Mietzeit noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8. Haustiere:
Haustiere dürfen nicht in das Familienferiendorf mitgebracht werden.
9. Kraftfahrzeuge und motorisierte Fahrzeuge aller Art:
Gäste, die mit dem eigenen Kraftfahrzeug anreisen, werden gebeten, ihr Fahrzeug sofort nach dem Entladen auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Um möglichst ungestörten Urlaub und die Sicherheit der Kinder im Feriendorf zu gewährleisten muss die Einfahrt ins Feriendorf auf An- und Abreise beschränkt werden. Güter können während des Aufenthaltes per Handwagen an die Häuser gebracht werden. Bitte beachten Sie: motorisierte Fahrzeuge aller Art sind im Feriendorf verboten!
10. Mitwirkungspflichten:
Jeder Gast ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wird eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht oder nur unzureichend erbracht, bitten wir Sie, unverzüglich bei der Rezeption Abhilfe zu verlangen.
11. Allgemeines
11.1 Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Vertragsbestimmungen.